Sehr geehrte*r Bewerber*in,
wir würden uns freuen, Sie als neue/neuen Kolleg*in im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie begrüßen zu dürfen!
Um Sie beim Start Ihres Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland und beim Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) bestmöglich zu unterstützen, möchten wir Ihnen vorab wichtige Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und zur Bezahlung beim PZN geben. Ebenso erhalten Sie einen Einblick, was Sie darüber hinaus bei uns erwarten können, wie z. B. bestmögliche Betreuung und Begleitung bei Ihrem Anerkennungsverfahren, zahlreiche Corporate Benefits, betriebliches Gesundheitsmanagement, ein Jobrad und vieles mehr.
- Unterstützung im Anerkennungsverfahren mithilfe von AMBOSS (Wissensplattform für Ärzt*innen)
- Einarbeitung mithilfe eines strukturierten Einarbeitungskonzeptes
- Mögliche Übernahme der Facharztweiterbildungskosten nach Erhalt der Approbation
- Rotation in verschiedenen Bereichen im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie
- Tarifliche Vergütung wie ein/e vollapprobierte/r Ärzt*in
- Mögliche Unterstützung von Promotionsvorhaben
- Unterstützung beim Erwerb bestimmter Zusatzqualifikationen (Schwerpunktbezeichnungen) in den Bereichen Geriatrie, Suchttherapie, Forensische Psychiatrie
- Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch familienfreundliche, individuelle Arbeitszeiten
- Ein sicherer Arbeitsplatz in der Metropolregion Rhein-Neckar mit hohem Freizeitwert
- Betriebliche Altersvorsorge
- Umfangreiches Angebot im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Freizeitvergünstigungen z. B. Fitnessstudios, Konzerte, Restaurants
- Vorteilsportal für Mitarbeiterangebote von zahlreichen Markenherstellern aus allen relevanten Lebensbereichen (Technik, Reisen, Mode, etc.)
- Bezuschusstes Job-Ticket
- Möglichkeit, ein hochwertiges Fahrrad zu leasen (Radleasing)
- Kindertagesplätze, die in kooperierenden Einrichtungen auf dem PZN-Gelände bezuschusst werden
- Möglichkeit der Unterbringung im PZN-eigenen Personalwohnheim (nach Verfügbarkeit)
- Möglichkeit einer längeren „Auszeit“ vom Berufsleben in Form eines Sabbaticals
- Teamevents (z. B. Weihnachtsfeier, Ausflug, Grillfest) zur Pflege des Betriebsklimas
Vergütung
Für Ärzt*innen gilt der Tarifvertrag TV-Ärzte ZfP, der inhaltsgleich mit dem Tarifvertrag der Universitätsklinika ist. Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation und Aufgabe. Gemäß diesem Tarifvertrag werden für die Stufenzuordnung nur Berufserfahrungszeiten berücksichtigt, die nach der vorläufigen Erlaubnis/Approbation erbracht wurden.
Die Eingruppierung als Ärzt*in mit Berufserlaubnis bzw. mit Approbation erfolgt in die Entgeltgruppe Ä1.
Die Gehaltsspanne in Ä1 beträgt zwischen 5.626,91 € und 7.222,97 €.
Dauer des Arbeitsverhältnisses, Probezeit
Für die Dauer der vorübergehenden Berufserlaubnis und befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis würden Sie einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Nach Erhalt der Approbation wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag ausgestellt. Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses sind Probezeit.
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für vollzeitbeschäftigte Ärzt*innen beträgt derzeit durchschnittlich 42 Stunden (ab 01.01.2026: 40 Stunden).
Bereitschaftsdienste
Grundsätzlich nehmen alle Ärzt*innen in Weiterbildung und Fachärzt*innen ohne Vorgesetztenfunktion am ärztlichen Bereitschaftsdienst teil.
Als Ärzt*in mit vorübergehender Berufserlaubnis arbeiten Sie unter Anleitung und Supervision eines/r approbierten Ärzt*in. Sie werden nur dann in Bereitschaftsdiensten eingesetzt, wenn dies fachlich sichergestellt ist (in der Regel ab Erhalt der Approbation).
Erholungsurlaub
Als Ärzt*in haben Sie in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub in Höhe von 31 Tagen, wenn Sie das ganze Jahr über beschäftigt sind.
Übernahme der Weiterbildungskosten
Im Rahmen der Weiterbildung zum/r Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie oder Fachärzt*in für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für die selbsterfahrungsrelevanten Teile der Weiterbildung bis zu einer Höhe von ca. 17.850 € durch das Psychiatrische Zentrum Nordbaden.
- Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs oder Approbation
- Aufenthaltstitel (z.B. Blaue Karte EU) mit Arbeitserlaubnis
- Gültiges Ausweisdokument: Reisepass oder Personalausweis
- Abschlussurkunde Studium (mit beglaubigter Übersetzung)
- Sozialversicherungsnummer
- Nachweis über Ihre Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
- Steueridentifikationsnummer
- Bankkonto
- Nachweis Mitgliedschaft zur berufsständischen Versorgung
- Befreiungsbescheid der deutschen Rentenversicherung
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zu den Beschäftigungskonditionen, Einstellungsunterlagen sowie auch zum Ausländerrecht und Anerkennungsverfahren Ihres ausländischen Studienabschlusses kontaktieren Sie uns gerne unter der e-Mail-Adresse anna.feuerstein(at)pzn-wiesloch.de
Gerne senden wir Ihnen ein ausführliches Merkblatt zu.