Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Arbeit im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) interessieren! Wir wissen, dass der Start in einem neuen Land viele Fragen mit sich bringt. Deshalb unterstützen wir Sie bei wichtigen Themen wie der Anerkennung Ihres Berufsabschlusses in der Pflege und den nötigen Behördengängen.
Bei uns erhalten Sie eine sichere Anstellung mit fairer Bezahlung. Außerdem bieten wir Ihnen viele Vorteile, zum Beispiel Gesundheitsangebote, Rabatte für Mitarbeitende und ein Jobrad. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und helfen Ihnen, sich schnell bei uns wohlzufühlen.
Wir können es kaum erwarten, Sie in unserem Team willkommen zu heißen! Bewerben Sie sich jetzt und gestalten Sie mit uns die Zukunft.
Das Integrationsteam im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden unterstützt Pflegekräfte während des gesamten Anerkennungsprozesses – von der Bewerbung bis hin zur vollständigen Anerkennung als Pflegekraft.
Wir bieten Ihnen Sprachförderung, fachliche Weiterbildung, praktische Unterstützung und regelmäßige Gespräche zur Reflexion. Mit flexiblen Sprachkursen, Onboarding-Workshops und persönlicher Betreuung erleichtern wir Ihnen den Einstieg in den Arbeitsalltag und fördern den Austausch während des Anerkennungsprozesses.
Unser Ziel ist es, qualifizierte Pflegekräfte mit internationalem Hintergrund für das PZN Wiesloch zu gewinnen und sie langfristig in unser Team zu integrieren.
Im PZN bieten wir Ihnen als Pflegekraft in Anerkennung einen klar strukturierten und unterstützenden Integrationsprozess. Dieser umfasst nicht nur die fachliche Vorbereitung, sondern auch eine gezielte Sprachförderung und die Integration in unser Team. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg und unterstützen Sie aktiv bei der Vorbereitung auf den Vorbereitungskurs und der anschließenden Kenntnisprüfung. So können Sie sich bei uns schnell zurechtfinden und Ihre neuen Aufgaben mit Vertrauen und Kompetenz übernehmen.
Bevor Sie sich auf den Weg zur Anerkennung Ihrer Qualifikation machen, möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen geben, die für Ihre Einstellung als Pflegekraft in Anerkennung erforderlich sind. Diese helfen uns, Sie bestmöglich zu unterstützen und Ihnen einen reibungslosen Start bei uns im PZN zu ermöglichen. Wir freuen uns darauf, Sie bald in unserem Team willkommen zu heißen!
- ausländische Pflegequalifikation (Urkunde/Diplom bzw. Abschlusszeugnis des im Ausland absolvierten Studiums bzw. der im Ausland absolvierten Ausbildung im Bereich Pflege)
- Defizitbescheid oder Eingangsbestätigung vom Regierungspräsidium Stuttgart für das Anerkennungsverfahren als Pflegefachkraft in Baden-Württemberg (falls vorhanden). Falls nicht, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung.
- Kopie vom Aufenthaltstitel sowie vom dazugehörigen Zusatzblatt gemäß § 16d Abs. 1 und 2 AufenthG
- Kopie des Reisepasses
- Sprachnachweis (mindestens B1), um Ihre Deutschkenntnisse zu belegen
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (Impfpass mit zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern)
Zusätzlich benötigen wir folgende Bewerbungsunterlagen:
- Anschreiben, in dem Sie uns mehr über sich erzählen
- Lebenslauf, der Ihren beruflichen Werdegang detailliert widerspiegelt
- Zeugnisse in originaler Sprache und beglaubigter Übersetzung
Bevor Sie mit dem Anerkennungsprozess beginnen, möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen geben. In Deutschland gibt es Regeln, die die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen regeln. Ziel ist es, Fachkräfte aus dem Ausland in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, und wir sind hier, um Sie dabei zu unterstützen!
Das Anerkennungsgesetz (seit 1. April 2012) erleichtert die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, sowohl aus der EU als auch aus Nicht-EU-Staaten. Weitere Informationen finden Sie hier: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/anerkennungsgesetz.php.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (2020) hilft qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu finden. Es gibt auch neue Regelungen seit 2023, die den Prozess weiter erleichtern. Weitere Infos finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/datei/dam-fachkraefte-einwanderungsgesetz_ba146358.pdf.
Für die Anerkennung von Pflegeberufen aus Drittstaaten ist für das Bundesland Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Weitere Informationen zur Anerkennung Ihrer Qualifikation finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/seiten/gesundheitsberufe-ausland/de/
Beschäftigung während der Anerkennung
Während der Anerkennung dürfen Sie bereits arbeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben einen Arbeitsvertrag mit einem anerkannten Pflegebetrieb.
- Sie haben einen Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung erlaubt.
- Die Bundesagentur für Arbeit stimmt zu.
Mehr Infos finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16d.html.
Antrag Aufenthaltserlaubnis: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Personen über 18 Jahre
Beschäftigung nach der Anerkennung
Nach erfolgreicher Anerkennung als Pflegefachkraft können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft nach § 18a Aufenthaltsgesetz beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation
- Ein Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsplatzangebot
- Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1 oder B2)
Mehr Infos finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18.html.
Sprachkenntnisse
Für die Anerkennung müssen Sie Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau nachweisen.
Bereits während der Anerkennung Ihrer Qualifikation erhalten Sie bei uns ein attraktives Gehalt nach TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).
Zunächst erfolgt im Rahmen des Anerkennungsprozesses die Anstellung als Pflegehelfer*in mit einer fairen Vergütung nach der Entgeltgruppe KR 5-TV-L.
Derzeitiges monatliches Bruttotabellenentgelt der Stufe 1 der Entgeltgruppe KR 5 TV-L: 2.752,29 €.
Nach dem erfolgreichen Bestehen der Kenntnisprüfung, dem Erhalt der Urkunde als staatlich anerkannte Pflegefachkraft sowie dem Erhalt eines Aufenthaltstitels als Fachkraft (§ 18a Aufenthaltsgesetz) erfolgt die Weiterbeschäftigung als Pflegefachkraft mit einer Vergütung nach der Entgeltgruppe KR 8 TV-L.
Derzeitiges monatliches Bruttotabellenentgelt der Stufe 2 der Entgeltgruppe KR 8 TV-L: 3.568,95 €.
Wir bieten Ihnen somit eine faire und transparente Bezahlung sowie Sicherheit und Stabilität während des gesamten Anerkennungsprozesses!
Nach erfolgreicher Anerkennung Ihrer Qualifikation als Pflegefachkraft stehen Ihnen spannende berufliche Perspektiven bei uns im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) offen. Wir unterstützen Sie nicht nur während des Anerkennungsprozesses, sondern auch nach der Anerkennung – damit Sie sich als Fachkraft voll entfalten können.
Was Sie bei uns erwartet:
- Einstieg in den Berufsalltag: Mit einem sicheren Arbeitsplatz in einem anerkannten Beruf starten Sie direkt in Ihre berufliche Zukunft.
- Individuelle Weiterentwicklung: Wir bieten Ihnen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, damit Sie sich fachlich und persönlich weiterentwickeln können.
- Stabile Perspektiven: Durch unsere langfristige Integration fördern wir eine nachhaltige berufliche Karriere bei uns im PZN Wiesloch.
- Attraktive Benefits: Profitieren Sie von Corporate Benefits, einem betrieblichen Gesundheitsmanagement, Jobrad und einer tollen Arbeitsatmosphäre.
Werden Sie Teil unseres engagierten Teams und gestalten Sie Ihre Zukunft als Pflegekraft im PZN Wiesloch!